Datenqualität
Neben jedem Betrag stehen drei Angaben, an denen Sie ablesen können, wie belastbar er ist: die Grundlage, die Stichprobe und das Prüfdatum.
Grundlage
«Erhobene Spanne» bedeutet, dass der Betrag aus tatsächlich veröffentlichten Praxispreisen stammt. «Berechnete Spanne» bedeutet, dass er aus erhobenen Einzelpositionen zusammengesetzt wurde; in diesem Fall zeigen wir die Rechnung offen, damit Sie sie nachvollziehen können. Beide Grundlagen beruhen auf erhobenen Daten, nur die Zusammensetzung unterscheidet sich.
Stichprobe
Die Angabe «n» zählt unabhängige Praxen, nicht erfasste Zeilen. Das ist ein bewusster Unterschied: eine einzelne Praxis mit vielen Preisseiten wäre sonst als breite Stichprobe erschienen, obwohl nur eine Preisliste dahintersteht.
Was eine Spanne nicht ist
Eine Spanne beschreibt, was Praxen publizieren, nicht was Ihre Behandlung kosten wird. Viele Praxen publizieren Ab-Preise; der Endbetrag hängt vom Befund, vom Material, vom Aufwand und vom Taxpunktwert der Praxis ab. Verbindlich ist allein Ihr Kostenvoranschlag.
Zahnbehandlungen sind in der Schweiz grundsätzlich nicht in der obligatorischen Grundversicherung enthalten. Regelungen aus anderen Ländern lassen sich nicht übertragen.
Bekannte Grenzen
- Nicht jede Praxis publiziert Preise. Viele publizieren nur ihren Taxpunktwert. Unsere Stichprobe bildet deshalb die publizierenden Praxen ab, nicht den gesamten Markt.
- Die Abdeckung ist je nach Kanton sehr unterschiedlich. Wir weisen die Kantone aus, aus denen die Einträge einer Behandlung stammen.
- Einen Kantonsvergleich zeigen wir erst, wenn für jeden verglichenen Kanton genügend unabhängige Praxen vorliegen.
Fragen und Korrekturhinweise an [email protected].